Fördermöglichkeiten für Elektroautos

Der Autohändler hilft in der Regel beim Ausfüllen der Förderanträge

Der Erwerb eines Elektroautos bedeutet für den Käufer zunächst einen hohen Kostenaufwand. Neben dem Kauf des Autos müssen auch Kosten für die Installation von Stromleitung, Steckdose sowie Wandladestation bei der Kaufentscheidung berücksichtigt werden. Damit der Umstieg auf Elektromobilität trotzdem attraktiv bleibt, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten: Neben Bund und Ländern bezuschussen auch die KfW-Bank, einige Kommunen sowie Energieunternehmen den Kauf eines E‑Autos. Welche Bedingungen erfüllt werden müssen und für welche Autos die Zuschüsse in Frage kommen, behandelt dieser Artikel. Weiterhin werden Steuervorteile für Inhaber von Elektroautos erklärt.

Umweltbonus

Die Bundesregierung möchte mithilfe von Zuschüssen den Absatz von Elektroautos erhöhen. Der sogenannte Umweltbonus ist seit Juli 2016 in Kraft und subventioniert die meisten Elektroautos mit bis zu 4.000 Euro. Für Plug-in-Hybride ist ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro vorgesehen (Stand Januar 2020). Der Umweltbonus, der ursprünglich bis Ende 2020 ausgezahlt werden sollte, wird nun vermutlich bis 2025 verlängert und auch die Zuschüsse werden erhöht. Ein Termin für die Einführung der neuen Zuschussregelungen steht noch nicht fest, die Summen sollen jedoch auf 6.000 Euro für Elektro- und 5.000 Euro für Hybridfahrzeuge steigen. Der Listenpreis des Fahrzeugs muss weiterhin unter 65.000 Euro liegen. Hochpreisige Elektroautos sind demnach nicht förderungsberechtigt. Laut Bunderegierung können auf diese Art weitere 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge gefördert werden. Für den Umweltbonus sind folgende Gruppen antragsberechtigt:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Der Antrag wird in der Regel beim Autokauf vom Autohändler für die Kunden ausgefüllt und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschickt. Das Fahrzeug muss dafür ein Neuwagen und erstmals zugelassen sein und weiterhin auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge stehen, welche vom BAFA zur Verfügung gestellt wird.

Wird der Umweltbonus gewährt, so wird er zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom jeweiligen Automobilhersteller getragen. Zusätzlich kann auch der Einbau des seit Juli 2019 vorgeschriebenen akustischen Warnsignals (AVAS) mit einmalig 100 Euro bezuschusst werden.

Auch den Einbau einer Wandladestation können sich Privatpersonen bezuschussen lassen

Förderung durch Bundesländer

Die Anschaffung von Elektroautos wird nicht nur vom Bund, sondern auch von einigen Ländern gefördert. Viele dieser Förderprogramme richten sich dabei an Unternehmen und Kommunen und werden hier im Folgenden nicht einzeln aufgeführt. Diese Auflistung konzentriert sich primär auf Förderprogramme für Privathaushalte und ‑personen.

Nordrhein-Westfalen: progres​.nrw

Das Land NRW fördert mit seinem Programm „progres​.nrw“ eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für das Bundesland. Antragsberechtigt für den Zuschuss sind:

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich arbeitende Personen
  • Kommunen und deren Betriebe
  • Unternehmen

Um für den Zuschuss berechtigt zu sein, muss der Wohnort der Person bzw. Sitz des Unternehmens in NRW liegen. Gefördert werden private und öffentliche Ladestationen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme liegt für private Ladestationen bei 1.000 Euro und für öffentliche Ladepunkte bei 5.000 Euro pro Ladestation (Stand Januar 2020). Die verbauten Ladestationen müssen eine Ladeleistung von 11 bis 22 kW bewerkstelligen können und von einem Elektriker installiert werden. Anträge können noch bis Ende September 2023 gestellt werden und sollten rechtzeitig vor der Installation der Ladepunkte eingereicht werden: Mit der Installation darf nämlich erst nach Genehmigung des Förderantrags begonnen werden.

Zusätzlich zur Förderung von Ladestationen fördert das Land NRW auch den Kauf von Elektroautos für Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände mit einem Standort in NRW. Die Landesförderung für den Kauf eines Firmenwagens beträgt pro Fahrzeug 4.000 Euro, für Elektronutzfahrzeuge sogar bis zu 8.000 Euro.

Sachsen: Programm Stromspeicher

Das Land Sachsen zahlt Privatpersonen und Unternehmen für die Anschaffung eines Stromspeichers ohne Ladestation einen Zuschuss von 1.000 Euro und zusätzlich 200 Euro für jede Kilowattstunde Speicherkapazität bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 Euro. Eine zusätzliche Ladestation wird mit 400 Euro (Wechselstrom) bzw. 1.500 Euro (Gleichstrom) bezuschusst. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht und muss vor Beginn der Installation des Speichers bei der SAB vorliegen. Diese Förderung ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar, Interessierte sollten sich also im Vorfeld über die am besten geeignete Förderung informieren (Stand Januar 2020).

Fördermittel für den öffentlichen Nahverkehr, Nutz- und Firmenfahrzeuge

Neben Sachsen und NRW bieten viele weitere Bundesländer Zuschüsse und Fördermittel an, welche sich allerdings nicht an Privatpersonen, sondern an Kommunen und Unternehmen richten. Baden-Württemberg fördert beispielsweise die Anschaffung und Unterhaltung von E‑Taxis, E‑LKW und E‑Bussen, um die Infrastruktur nachhaltig umweltschonender zu gestalten. Auch Hessen und Thüringen haben entsprechende Förderprogramme für Elektrobusse. Bundesländer wie Niedersachsen und Sachsen-Anhalt stellen Fördergelder für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur und die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen zur Verfügung. Schleswig-Holstein bezuschusst den Aufbau des Ladenetzwerks für Elektroautos in Kommunen.

Auch für die Forschung an Akku-Technologien und Innovationsforschung auf dem Gebiet der Elektromobilität stellen Länder wie Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt Fördermittel zur Verfügung.

Förderung durch Kommunen und Energieversorger

Viele Kommunen und Energieversorger in Deutschland fördern den Umstieg auf Elektromobilität im privaten wie unternehmerischen Bereich mit Zuschüssen. Interessierte informieren sich am besten im Vorfeld direkt bei ihrer Stadtverwaltung und beim örtlichen Energieversorger über eventuelle Zuschüsse und Förderungen. Die Stadtwerke Aachen bezuschussen den Kauf eines Elektroautos beispielsweise mit einer Summe von 500 Euro und die Mainzer Stadtwerke zahlen beim Kauf einer Wallbox mit Bezug von Ökostrom 400 Euro. Die Stadtwerke Wuppertal zahlen, sofern der Strom über sie bezogen wird, 1.000 Euro beim Kauf eines Elektroautos (Stand Januar 2020).

Info

Die Zuschüsse von Energieanbietern gehen in der Regel mit einem Stromvertrag einher. Interessierte sollten sich also bereits im Vorfeld gründlich informieren und abwägen, ob ein Anbieterwechsel finanziell sinnvoll ist und für sie in Frage kommt.

Das Umweltprogramm der KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert mit ihrem Umweltprogramm Umweltschutzmaßnahmen von Unternehmen und Freiberuflern. Privatpersonen können diesen Kredit also nicht in Anspruch nehmen. Unter die Leistung der KfW fällt auch die Finanzierung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen. Für die Förderung der KfW-Bank sind folgende Gruppen antragsberechtigt:

  • Freiberuflich arbeitende Personen und Einzelunternehmer
  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Unternehmen, die Dienstleistungen für Dritte als Contracting-Geber erbringen
  • Public-Private-Partnership-Modelle

Die KfW-Bank bietet diesen Gruppen günstige Konditionen für die Finanzierung der Elektrofahrzeuge selbst und für den Aufbau von Ladeinfrastrukturen an. Die Konditionen sehen folgendermaßen aus:

  • Effektiver Jahreszins ab 1,00 Prozent
  • Bis zu 20 Jahre Laufzeit
  • Kreditsumme bis zu 10 Millionen Euro
  • Langfristige Zinsbindung
  • Für Projekte im In- und Ausland nutzbar

Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Interessierte zunächst Kontakt mit einem Finanzberater der KfW-Bank aufnehmen. Dieser füllt gemeinsam mit dem Interessenten den Kreditantrag aus, welcher anschließend durch die KfW geprüft wird. Sobald dem Antrag stattgegeben wird, setzt sich der Finanzberater wieder mit dem Interessenten in Verbindung und der Autokauf bzw. die Installation der Ladestationen kann stattfinden (Stand Januar 2020).

In vielen Städten können Elektroautos kostenfrei parken

Privilegien für Elektroautofahrer

Im Juni 2015 trat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft und ebnete den Weg für einige Vorteile für Elektroautofahrer. Den Kommunen steht nun die Möglichkeit offen, folgende Vorteile zu gewähren:

  • Nutzung von Sonderfahrspuren (z. B. Bus- oder Taxispuren)
  • (Teil-)Erlass von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen
  • Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtverboten
  • Kostenfreies Parken (auch ohne Laden) auf gekennzeichneten öffentlichen Ladestations-Parkflächen

Um diese Vorteile nutzen zu können, muss das entsprechende Fahrzeug ein E‑Kennzeichen führen. Dieses wurde zusammen mit dem EmoG 2015 eingeführt und kann vom Halter eines reinen Elektrofahrzeugs, eines Plug-in-Hybrids oder eines Brennstoffzellenautos beantragt werden. Das Kennzeichen verfügt über den Zusatz „E“ im Anschluss an die Nummernkombination und hebt sich so deutlich von herkömmlichen Pkw ab.

In vielen deutschen Großstädten findet das Elektromobilitätsgesetz bereits Anwendung: In Düsseldorf dürfen Elektrofahrzeuge beispielsweise die sogenannten „Umweltspuren“ nutzen, die sonst nur Bussen, Fahrrädern und Taxis vorbehalten sind. In Dortmund wiederum gibt es mittlerweile 18 Standorte, an denen Elektroautos kostenfrei parken dürfen – mit E‑Kennzeichen, versteht sich.

Textquellen

https://​www​.adac​.de/​r​u​n​d​-​u​m​s​-​f​a​h​r​z​e​u​g​/​e​l​e​k​t​r​o​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​/​k​a​u​f​e​n​/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​-​e​l​e​k​t​r​o​a​u​t​os/

https://​www​.bafa​.de/​D​E​/​E​n​e​r​g​i​e​/​E​n​e​r​g​i​e​e​f​f​i​z​i​e​n​z​/​E​l​e​k​t​r​o​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​/​e​l​e​k​t​r​o​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​_​n​o​d​e​.​h​tml

https://​www​.bezreg​-arnsberg​.nrw​.de/​t​h​e​m​e​n​/​p​/​p​r​o​g​r​e​s​_​n​r​w​_​e​m​i​s​s​i​o​n​s​a​r​m​e​_​m​o​b​i​l​i​t​a​e​t​/​i​n​d​e​x​.​php

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie‑m%C3%B6chten-ein-haus-bauen-kaufen-oder-modernisieren/stromspeicher-mit-ohne-ladestation.jsp

https://​www​.kfw​.de/​i​n​l​a​n​d​s​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​U​n​t​e​r​n​e​h​m​e​n​/​E​n​e​r​g​i​e​-​U​m​w​e​l​t​/​F​i​n​a​n​z​i​e​r​u​n​g​s​a​n​g​e​b​o​t​e​/​U​m​w​e​l​t​p​r​o​g​r​a​m​m​-​(​240 – 241)/

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