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Dieses spezielle Licht dient der besseren Sichtbarkeit des Autos, während es an dunklen Stellen im öffentlichen Verkehrsraum parkt. Um es einzuschalten, muss bei den meisten Fahrzeugen der Blinkerhebel bei ausgeschalteter Zündung genutzt werden. Anschließend leuchtet das Standlicht nur die straßenzugewandte Seite des Fahrzeuges aus. Um das zu erreichen, müsst Ihr den Blinkerhebel auch in diese Richtung drücken. Sowohl die anderen Standlichter als auch die Kennzeichenbeleuchtung bleiben ausgeschaltet.
Das Parklicht darf in Deutschland an Parkplätzen ohne ausreichende Fremdbeleuchtung nur innerhalb geschlossener Ortschaften anstelle des Standlichts genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung auch nachts in bestimmten Zeiträumen ausgeschaltet wird.
Das Standlicht dient der Beleuchtung Eures Fahrzeuges im Stand. Diese Beleuchtung darf ebenfalls nur an Stellen mit unzureichender Sichtbarkeit aufgrund von fehlender Beleuchtung genutzt werden. Im Gegensatz zum Parklicht ist die Benutzung des Standlichtes auch außerorts gestattet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Farben der Beleuchtung orientieren sich an der restlichen Beleuchtung: Vorne Weiß und hinten Rot. Darüber hinaus ist bei Fahrzeugen ab sechs Metern Länge, wie etwa einem Transporter, eine gelbliche Seitenbeleuchtung Pflicht.
Der Austausch einer defekten Glühlampe des Stand- und Parklichtes ist häufig ohne Probleme und schnell durchgeführt. Den für Euer Fahrzeug richtigen Glühbirnentyp findet Ihr in der Betriebsanleitung. Bei Fahrzeugen aktueller Baujahre werden bereits LED-Leuchtmittel benutzt.
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