Der Prozentsatz positiver Kauferfahrungen berechnet sich aus allen in den letzten 12 Monaten mindestens mit 4 von 5 Sternen bewerteten Käufen im Verhältnis zu den Gesamtverkäufen des Händlers in diesem Zeitraum.
Hinweis zur Altölverordnung
Gemäß § 8 Abs.1 Altölverordnung (AltölV) ist jeder Anbieter verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen sowie Ölfiltern gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos zurückzunehmen.
Sie können daher die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung an den jeweiligen Anbieter übersenden. Bitte nehmen Sie hierfür vorher Kontakt mit dem Anbieter auf, dieser gibt gerne Auskunft zum Ablauf der Rücknahme.
Bitte beachten Sie: Altöl gilt als Gefahrgut und muss daher in einer Spezialverpackung, entsprechend gekennzeichnet, verschickt werden. Die Kosten für die sichere Verpackung und den gesonderten Versand von Altöl trägt der Käufer.
Eine Rückgabe von Altöl ist zudem grundsätzlich an Tankstellen oder bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof; evtl. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.